| Vereinsbeiträge |
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| Geschrieben von Günter Aschoff | |||||||
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Monatliche Beiträge:
Wehr- und Zivildienstleistende bleiben für die Dauer der Ableistung beitragsfrei. Aufnahmeantrag zum Ausdrucken, siehe unter Downloads unter "Sonstiges" auf Anzeigen klicken!
Die Zahlung der Mitgliedsbeiträge ist grundsätzlich nur im Lastschriftverfahren per Bankeinzugsermächtigung möglich. Ausnahmen von diesem Verfahren kommen nur in Betracht, wenn die Notwendigkeit einer Ausnahme im Einzelfall schlüssig begründet werden kann. Bei der vierteljährlichen Abbuchung werden die Beiträge in der Mitte des jeweiligen Quartals eingezogen. 1. Quartal: 15.02. 2. Quartal: 15.05. 3. Quartal: 15.08. 4. Quartal: 15.11.
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| Letzte Aktualisierung ( Montag, 31. Mai 2010 ) | |||||||







